Das Europaparlament

Während die EU-Kommissare von ihren jeweilien nationalen Regierungen ernannt werden und der EU-Präsident vom Rat ernannt wird, werden die Mitglieder des EU-Parlaments, die Abgeordneten, tatsächlich von den Bürgern der jeweiligen Länder gewählt. Damit sind sie uns gegenüber direkt rechenschaftspflichtig.

Die Mitglieder dieses Hauses sind auf die Unterstützung ihrer Wählerschaft angewiesen. Ihre Ambitionen und Karrieren sind abhängig von der Gunst derer, denen sie dienen dürfen, wodurch es für diese Kampagne wichtig ist, diese Mitglieder wissen zu lassen, dass ihr Volk die Scheinheiligkeit und Ungerechtigkeit satt hat.

Das Europaparlament besteht aus 736 Abgeordneten, die alle fünf Jahre von den Bürgern ihrer jeweiligen Mitgliedstaaten direkt gewählt werden.

Das Parlament befindet sich in Straßburg, Frankreich, obgleich die parlamentarischen Sitzungen und Ausschüsse üblicherweise im Espace Léopold-Komplex in Brüssel stattfinden bzw. tagen.

Das Europaparlament hat die Macht, Gesetze abzulehnen oder zu ändern, kann jedoch keine eigenen Gesetzesvorschläge machen. Es kann jedoch die Europäische Komission zum Vorschlagen neuer Gesetzesentwürfe auffordern.

Eine maßgebliche Macht des Europaparlaments ist in der Tatsache begründet, dass es das "Ohr Brüssels" ist, wodurch ihm und seinen Mitgliedern die Möglichkeit gegeben ist, die Meinung enflussreicher Politikmacher und Journalisten nachhaltig zu beeinflussen.

Für unsere Vertreter in Brüssel ist es überaus wichtig, dass diese Personen nicht nur zuhören, was sie zu sagen haben, sondern auch die notwendigen Schritte ergreifen, um unsere Einstellung immer und überall zu vertreten, mit dem Ziel, unseren Stimmen Gehör zu verschaffen.

Ihr Abgeordneter muss wissen, dass Sie staatlich geführte Monopole nicht gut heißen und dass Sie die Tatsache abscheulich finden, dass die Regierungen von Mitgliedstaaten die Wahlfreiheit von Verbrauchern für ihren eigenen finanziellen Profit einschränken.

Nutzen Sie das praktische Mittel der E-Mail-Nachrichten und teilen Sie ihm Ihren Standpunkt zu diesem Thema mit. Lassen Sie es uns wissen, wenn Sie eine Antwort erhalten!


Wichtige Fakten auf einen Blick

  • Es besteht aus 736 Abgeordneten
  • Die Abgeordneten werden per Verhältniswahlrecht gewählt.
  • Alle fünf Jahre werden Wahlen abgehalten.
  • Die Mitgliedstaaten erhalten ihre Sitze gemäß der Bevölkerungszahl.
  • Deutschland hat die meisten Sitze (99). Malta die wenigsten. (5)
  • Zusammen mit dem Rat bildet das Parlament den gesetzgebenden Arm der EU.
  • Das Parlament kann keine Gesetze vorschlagen, es kann diese nur ändern.
  • Das Parlament kann der Kommission Gesetzesentwürfe vorschlagen, die diese dann einbringen kann.

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